Abendmahl mit Kindern
„Auch Kinder sind eingeladen, am Abendmahl teilzunehmen.
Sie sollen ihrem Alter gemäß darauf vorbereitet sein.“ (AO § 3 Abs. 2)
Mit der Neufassung von §3 Abs. 3 der (alten) AO und §8 der KO werden Kinder und Jugendliche ohne die bisherigen Einschränkungen zur Teilnahme an der Feier des Hl. Abendmahls eingeladen. KU und Konfirmation sind nicht mehr Regel-Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl.
Anlass für die Neufassung ist die Einführung eines Tauf- und Abendmahlsunterrichts im Rahmen eines (achtjährigen) Erprobungsmodells: KU3.
Allerdings wird KU3 nicht eine neue Regelvoraussetzung, sondern eine Möglichkeit unter weiteren zur Vorbereitung auf das Abendmahl. (s.§3, Ausführungsbestimmung 4)
Ziel: Die Vorbereitung soll dazu beitragen, dass das Kind erkennen kann, dass Christus im AM zu ihm kommt (dto).
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