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KU3 – ein Erprobungsmodell wird reguläres Modell

Am 17. März 2007 hat die 12. Württ. Landessynode einstimmig dem Antrag des Ausschusses Bildung und Jugend zugestimmt, das mit der Rahmenordnung für Konfirmandenarbeit auf Erprobung eingeführte „Modell KU3/8 neben der bisherigen Regelform KU7/8 als weitere geordnete Form des Konfirmandenunterrichts zuzulassen.“

Damit ist aus dem Erprobungsmodell ein reguläres Modell geworden. Kirchengemeinden, die dieses Modell einführen wollen, müssen keine Genehmigung mehr beim Oberkirchenrat erbitten, sondern haben die Wahlfreiheit zwischen beiden Modellen. Derzeit sind es ca. 140 Gemeinden (das sind ca. 10-12% aller Gemeinden), die Konfirmandenarbeit als zweiphasiges Modell eingeführt haben.

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KU in zwei Phasen (ZPT 4/2006)